AGBs

  • Es werden nur Hunde aufgenommen, die gut sozialisiert sind und über einen gewissen Grundgehorsam verfügen. Die Hunde müssen gechipt und bei AMICUS angemeldet sein.
  • Die Hunde dürfen an keiner ansteckenden Krankheit (wie zum Beispiel Flöhe und/oder Zwingerhusten leiden. Falls doch, muss der Besitzer dies umgehend Dogheart melden. Die Betreuung kann währenddessen nicht gewährleistet werden.
  • Wird die Hündin läufig, muss das mit Dogheart abgesprochen werden ob die Betreuung in dieser Zeit stattfinden kann. Zuschlag 10 Fr pro Tag.
  • Für auftretende Krankheiten oder den Todesfall während der Betreuung übernimmt Dogheart keine Verantwortung. Der Hundebesitzer versichert, dass für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
  • Bei notfallmässigen Tierarztbesuchen durch Krankheit oder Unfall während der Betreuung übernimmt der Hundebesitzer die anfallenden Kosten.
  • Der Hundebesitzer kennt die Preise von Dogheart und akzeptiert einen eventuellen Aufschlag, falls der Hund Verhaltensauffälligkeiten zeigt oder eine besondere Betreuung benötigt.
  • Tagesbetreuung fixe Tage: Wenn der Hund weniger als 80% am fixen Tag in die Betreuung kommt, verliert er den fixen Tag. Der Hund muss 48 Stunden vorher abgemeldet werden, sonst wird 50% des Preises verrechnet. Wird unter 24 Stunden abgesagt, wird der volle Preis verrechnet.
  • Tagesbetreuung unregelmässige Tage: Kosten 10 Fr mehr. Es kann sein, dass es mal keinen Platz mehr hat. Der Hund muss bei Verschiebung des Tages oder Absage 48 Stunden vorher abgemeldet werden, sonst wird der volle Preis verrechnet.
  • Ferienbetreuung: Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtkosten fällig, diese wird bei Stornierung oder Verschiebung nicht zurückerstattet. Der Restbetrag muss bei Hundeankunft beglichen werden. Der Ankunfts- und Abholtag wird voll berechnet.
  • Der Hundebesitzer wird darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Verantwortung in die Betreuung von Dogheart gegeben wird. Für Spiel- und Raufverletzungen, die der Hund während der vereinbarten Zeit erleiden könnte, übernimmt Dogheart keine Haftung, ausser bei nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht oder bei Fahrlässigkeit.
  • Der Hundebesitzer haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden auch bei Dritten während seines Aufenthalts bei Dogheart. Für Decken, Körbchen und Spielzeug, usw. die mitgegeben werden, übernimmt Dogheart keine Haftung.
  • Der Hundebesitzer bleibt auch während der Betreuungszeit sowie der Abhol- und Bringtätigkeit durch Dogheart Eigentürmer des Hundes.
  • Sollte die Betreuung durch Dogheart kurzfristig (z.B. krankheitsbedingt) ausfallen, kann Dogheart nicht für anderweitige Betreuungskosten belangt werden.
  • Dogheart verpflichtet sich, jeden Hund art- und altersgerecht zu betreuen und den Bedürfnissen des Hundes und dessen Halters zu entsprechen. Es werden Ruhe- und Rückzugplätze angeboten sowie auch genügend Freilauf- und Rudelspaziergänge ermöglicht. Im Vordergrund steht dabei stets die optimale Betreuung jedes einzelnen Charakters, weshalb die Grösse des Rudels beschränkt ist.
  • Die Bezahlung erfolgt bei Neukunden bar oder per TWINT bei Hundeabgabe.